EStG 1988 § 10 Abs 3: Ob die gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern den ausschließlichen Betriebsgegenstand bildet, ist ohne Berücksichtigung der gesellschaftsvertraglichen Festlegung des Unternehmensgegenstandes
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 429 Heft 13 v. 1.7.1998
allein nach der tatsächlichen Geschäftsführung des Unternehmens zu beurteilen