§ 26 Abs 1 Fin StrG
§ 43 StGB
Eine selbständige bedingte Nachsicht von Er Satz freiheitsstrafen ist im Gesetz nicht vorgesehen.
§ 26 Abs 1 Fin StrG
§ 43 StGB
Eine selbständige bedingte Nachsicht von Er Satz freiheitsstrafen ist im Gesetz nicht vorgesehen.