§ 11 dritter Fall Fin StrG
§ 33 Fin StrG
Tatbeitrag zur Abgabenhinterziehung durch einen für die Wahrnehmung der steuerlichen Belange eines Unternehmens nicht zuständigen Gesellschafter (hier: Zahlungen an „ Schwarzarbeiter“ zu Lasten der - in diesem Umfang verminderten - Auftragssummen).