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BewG § 79 Abs 2: Urheberrechte, die einem inländischen gewerblichen Betrieb zum Gebrauch überlassen sind, zählen zum Inlandsvermögen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 403 Heft 12 v. 15.6.1998

§ 79 Abs 2 BewG

Urheberrechte, die einem inländischen gewerblichen Betrieb zum Gebrauch überlassen sind, zählen gem § 79 Abs 2 Z 5 BewG zum Inlandsvermögen.

VwGH 17.09.1997, 95/13/0017

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