§ 212 BAO
Der AbgPfl hat die Voraussetzungen für eine Zahlungserleichterung aus eigenem überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen.
VwGH 17.09.1997, 93/13/0291
§ 212 BAO
Der AbgPfl hat die Voraussetzungen für eine Zahlungserleichterung aus eigenem überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen.
VwGH 17.09.1997, 93/13/0291