Werden diese Aufwendungen durch 36 Belege dokumentiert, so ist es dem AbgPfl zuzumuten, diese zur AbgBeh zu transportieren
§ 119 Abs 1 BAO
Werden diese Aufwendungen durch 36 Belege dokumentiert, so ist es dem AbgPfl zuzumuten, diese zur AbgBeh zu transportieren
§ 119 Abs 1 BAO