vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BAO § 212a: Die Verpflichtung zur Zahlung von Aussetzungszinsen besteht für den Zeitraum, für den die Einhebung der Abgabe auch tatsächlich - bescheidmäßig festgelegt - ausgesetzt wurde

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 408 Heft 12 v. 15.6.1998

§ 212a BAO

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!