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WGG § 30 Abs 3: Ersterwerber - Gerichtsgebührenbefreiung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 400 Heft 12 v. 15.6.1998

§ 30 Abs 3 WGG

Als Ersterwerber iSd § 30 Abs 3 WGG kommt nicht nur ein bücherlicher Erwerber in Betracht. Der Gesetzgeber wollte bei der Umschreibung des Befreiungstatbestandes dabei auf eine unmittelbare Rechtsbeziehung zwischen der als gemeinnützig anerkannten Bauvereinigung und dem begünstigten Ersterwerber Abs tellen.

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