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EStG 1988 § 68 Abs 1, 2 und 4; BAO § 93 Abs 3, §§115, 288 Abs 1: Die Erzieherzulage nach §60a GehG ist kein Zuschlag zur Nachtarbeit iSd § 68 Abs 1 EStG. Eine Bescheidbegründung muß nachvollziehbar und überprüfbar sein

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 397 Heft 12 v. 15.6.1998

§ 68 Abs 1, 2 und 4 EStG 1988

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