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Wr ParkometerG § 4 Abs 1 und 2; VStG § 31 Abs 1 und 2, § 32 Abs 2, § 44a Z 2: Für eine verjährungsunterbrechende Verfolgungshandlung ist (richtige) rechtliche Beurteilung unerheblich;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 387 Heft 11 v. 1.6.1998

Irrtum beim Ausfüllen des Parkscheines entschuldigt nur, wenn der AbgPfl zur Einhaltung der objektiv gebotenen Sorgfalt subjektiv nicht in der Lage oder ihm dies nicht zumutbar ist; falsches Ausfüllen des Parkscheines ist eine Abgabenverkürzung; keine Rechtsverletzung, wenn dem Beschuldigten ein mit geringerem Unrechtsgehalt verbundenes, durch das richtigerweise vorzuhaltende Delikt an sich konsumiertes Delikt angelastet wird, das überdies mit einer geringeren Strafe bedroht ist

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