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Oö ParkgebührenG § 2 Abs 2; ParkgebührenV Linz 1989 § 3 Abs 2; VStG § 32 Abs 2, § 44a Z 1: Pflicht zur Auskunft darüber, wem die Verwendung eines mehrspurigen Kfz überlassen wurde; Sprucherfordernisse bei Verletzung der Auskunftspflicht

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 378 Heft 11 v. 1.6.1998

§ 2 Abs 2 Oö ParkgebührenG 1988/28

§ 3 Abs 2 ParkgebührenV Linz 1989

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