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Oö LAO §§ 194, 204, 208 (BAO: §§ 250, 275, 279); Oö GemeindeO § 102: In Abgaben betreffenden Fällen hat die Vorstellungsbeh die Oö LAO anzuwenden; keine Zurückweisung der Vorstellung wegen Mängel ohne Verbesserungsverfahren, bzw wenn diese nachträglich behoben werden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 378 Heft 11 v. 1.6.1998

§ 194 Oö LAO:, 204 Oö LAO

§ 208 (BAO: § § 250, 275, 279) Oö LAO

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