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VStG § 44a Z 1 und 2: Überflüssige Spruchbestandteile unerheblich

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 379 Heft 11 v. 1.6.1998

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn dabei nach der früheren Rechtslage der Aufschließungsbeitrag nicht vorgeschrieben wurde und verjährte; es werden auch -verfassungsrechtlich unbedenklich - Um- und Zubauten erfaßt, für die die Baubewilligung vor Inkrafttreten der Nov 1989 erteilt wurde

§ 5 Abs 2 und 3 ParkgebührenV Linz 1989

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