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B-VG Art 137; BAO § 239; FinStrG § 172: Zurückweisung einer Klage auf Rückerstattung einer beglichenen Geldstrafe samt Zinsen, weil das Verfahren nach § 239 BAO offensteht

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 1998, 282 Heft 10 v. 15.5.1998

Art 137 B-VG

§ 239 BAO

§ 172 FinStrG

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