wenn sich der durch einen nahezu gleichzeitigen Münzeinwurf ausgelöste Geschehensablauf im nichtaktivierten Bereich nicht als Spiel, sondern als Fehlfunktion erweist und dem Kunden ein Anspruch auf Rückzahlung des Spieleinsatzes erwächs
§ 6 Abs 4 Wr VergnügungssteuerG 1987