Kärntner GetränkeabgabeG §§ 6, 8, 12, 13; Villacher GetränkeabgabeV § 7: Die Verpackungskomponenten sind bei Ermittlung der Getränkesteuer vom Wareneingang oder dem Wareneinsatz nicht in die getränkesteuerpflichtige Bemessungsgrundlage einzubeziehen
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 174 Heft 7 v. 1.4.1997