FinStrG §§ 108, 185; BAO § 176 Abs 1: Die Kosten der Herstellung von lesbaren Wiedergaben aus der Mikrofichedatei samt Arbeitsstunden sind notwendige Barauslagen, die einer Bank als Auskunftsperson im Finanzstrafverfahren zu ersetzen sind,
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 172 Heft 7 v. 1.4.1997
wenn nicht durch Einsichtsgewährung in den Bankräumlichkeiten niedrigere Kosten entstehen würden