§ 5 Abs 2 VStG
Durch die Annahme vorsätzlicher Begehung wird ein Rechtsirrtum nicht ausgeschlossen.
VwGH 25.06.1996, 94/17/0431
§ 5 Abs 2 VStG
Durch die Annahme vorsätzlicher Begehung wird ein Rechtsirrtum nicht ausgeschlossen.
VwGH 25.06.1996, 94/17/0431