TP 2 Anm 3 GGG
§ 2 Z 1 lit c GGG
Die Pauschalgebühr für eine gegen ein Versäumungsurteil erhobene Nichtigkeitsberufung ist auch dann zu entrichten, wenn die Berufung zufolge stattgebender Erledigung eines unter einem gestellten Wiedereinsetzungsantrages gegenstandslos und daher dem Rechtsmittelgericht gar nicht vorgelegt wird.