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Burgenländische LAO § 1; Burgenländische GemeindeO § 77 Abs 3; Burgenländisches KanalanschlußG: Das Kanalanschlußverfahren betrifft keine Abgaben oder Beiträge im Sinne der Landesabgabenordnung;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 137 Heft 6 v. 15.3.1997

einer Vorstellung kommt vor der bescheidmäßigen Zuerkennung keine aufschiebende Wirkung zu

§ 1 Bgld LAO

§ 77 Abs 3 Bgld GemeindeO

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