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BAO §§ 9, 80 Abs 1: Haftung des Geschäftsführers für Abgabenschuldigkeiten der GmbH

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 136 Heft 6 v. 15.3.1997

§ 9 BAO

§ 80 Abs 1 BAO

Es ist Sache des Geschäftsführers darzutun, warum er nicht dafür Sorge habe tragen können, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtete, widrigenfalls von der AbgBeh eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf.

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