sondern aufgrund eines neuen Kaufvertrages an eine dritte Person (den geschiedenen Ehegatten des Erwerbers) übertragen wird
§ 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955
Die Bauherrneigenschaft ist Voraussetzung für die Steuerbefreiung eines Grundstückserwerbs zur Schaffung einer Arbeiterwohnstätte