sondern aufgrund eines neuen Kaufvertrages an eine dritte Person (den geschiedenen Ehegatten des Erwerbers) übertragen wird
§ 11 Abs 1 Z 1 idF vor BGBl 1994/682 GrEStG 1987
sondern aufgrund eines neuen Kaufvertrages an eine dritte Person (den geschiedenen Ehegatten des Erwerbers) übertragen wird
§ 11 Abs 1 Z 1 idF vor BGBl 1994/682 GrEStG 1987