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GrEStG 1987 § 11 Abs 1 Z 1: Die Nichtfestsetzung ist ausgeschlossen, wenn die Verfügungsmacht über das Kaufobjekt nach Aufhebung des Kaufvertrages vom Erwerber nicht an die Veräußerer,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 130 Heft 6 v. 15.3.1997

sondern aufgrund eines neuen Kaufvertrages an eine dritte Person (den geschiedenen Ehegatten des Erwerbers) übertragen wird

§ 11 Abs 1 Z 1 idF vor BGBl 1994/682 GrEStG 1987

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