GrEStG § 5: Bauherreneigenschaft; bereits die Unterfertigung des Kaufvertrages über die unbebaute Liegenschaft, des Werkvertrages mit dem Bauführer, des Auftrages an den Rechtsanwalt und des Bauansuchens dokumentieren die Absicht, ein bebautes Grundstück zu erwerben
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 128 Heft 6 v. 15.3.1997