GrEStG 1955 § 4 Abs 1 Z 4 lit a, Abs 2: Der Tausch von Grundstücken innerhalb von acht Jahren nach der begünstigten Anschaffung führt auch dann zum Verlust der Steuerbefreiung, wenn der Tausch wieder einer begünstigten Flurbereinigung und Arrondierung dient
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 127 Heft 6 v. 15.3.1997