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EStG § 34: Bei Gewährung der Heiratsausstattung unmittelbar vor oder anläßlich der Eheschließung muß die Zwangsläufigkeit einer vorzeitigen Hin­gabe nicht nachgewiesen werden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 124 Heft 6 v. 15.3.1997

§ 34 EStG 1972

Wird eine Heiratsausstattung unmittelbar vor bzw anlässlich der Verehelichung hingegeben, so ist ein Nachweis der für die Zwangsläufigkeit der vorzeitigen Hingabe sprechenden Umstände (Verwendung des hingegebenen Betrages) nicht erforderlich.

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