§ 19 EStG 1972
§ 34 Abs 1 und 2 EStG 1972
1. Erfolgt die Rückzahlung eines „Vorschusses“ nicht zu den unmittelbar an die Auszahlung anschließenden Lohnzahlungszeitpunkten, sondern in zwölf Monatsraten ab einem späteren Zeitpunkt, so hat der gewährte Vorschuss Darlehenscharakter.