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BAO §§ 212a, 232: Die Aussetzung der Einhebung führt nicht zur Einstellung eines zuvor durchgeführten Sicherstellungsverfahrens

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 112 Heft 5 v. 1.3.1997

§ 212a BAO

§ 232 BAO

Die im Verfahren zur Festsetzung einer Abgabe erfolgte Aussetzung der Einhebung gem § 212a BAO führt nicht zur Einstellung des zuvor aufgrund eines Sicherstellungsauftrages durchgeführten Sicherungsverfahrens.

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