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BAO § 232: Die Sicherstellung von im Haftungsweg geltend gemachten Abgabenschulden einer GmbH durch Verwendung eines Abgabenguthabens ihres Gesellschafter-Geschäftsführers ist zulässig,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 113 Heft 5 v. 1.3.1997

wenn dieser sonst über kein Vermögen verfügt und die Abgabeneinbringung nur bei raschem Zugriff voraussichtlich gesichert erscheint; Gefährdungshandlungen des Abgabenschuldners sind nicht erforderlich

§ 232 BAO

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