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FLAG § 2 Abs 2: Die Übergabe eines Sparbuches, für das der Unterhalts­berechtigte auf weitere Unterhaltsleistungen verzichtet, ist keine Unter­haltsleistung für die Vergangenheit und führt nicht zu einem Wechsel der Familienbeihilfeberechtigung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 96 Heft 4 v. 15.2.1997

§ 2 Abs 2 FLAG

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