FLAG § 2 Abs 2: Die Übergabe eines Sparbuches, für das der Unterhaltsberechtigte auf weitere Unterhaltsleistungen verzichtet, ist keine Unterhaltsleistung für die Vergangenheit und führt nicht zu einem Wechsel der Familienbeihilfeberechtigung
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 96 Heft 4 v. 15.2.1997