im Geltungsbereich des EStG 1988 kann auch der Vorsteuerabzug nicht von den Durchschnittssätzen der Verordnung vorgenommen werden
§ 20 Abs 1 Z 3 EStG 1972 (1988)
im Geltungsbereich des EStG 1988 kann auch der Vorsteuerabzug nicht von den Durchschnittssätzen der Verordnung vorgenommen werden
§ 20 Abs 1 Z 3 EStG 1972 (1988)