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EStG § 20 Abs 1 Z 2 lit b: Das Ausmaß der Luxustangente eines PKW ist auf den Zeitpunkt der Anschaffung bezogen zu beurteilen; die Erhöhung der Wertgrenze im Jahr 1989

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 93 Heft 4 v. 15.2.1997

(von 350.000 S auf 467.000 S) führt auch bei geleasten PKW nicht zu einer Änderung des Ausmaßes der repräsentativen Mitveranlassung für die Folgejahre

§ 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG 1988

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