sondern auch der Gewinnanteil des Erblassers, dessen Mitunternehmeranteil der Steuerpflichtige als Gesamtrechtsnachfolger erworben hat
§ 11 (§ 112 Z 3 EStG 1988) EStG 1972
sondern auch der Gewinnanteil des Erblassers, dessen Mitunternehmeranteil der Steuerpflichtige als Gesamtrechtsnachfolger erworben hat
§ 11 (§ 112 Z 3 EStG 1988) EStG 1972