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EStG §§ 16, 20 Abs 1 Z 2: Das Wirtschaftsstudium eines Bankangestellten dient auch dann der Berufsausbildung, wenn dem Steuerpflichtigen die Leitung der Stabsstelle Betriebswirtschafts- und EDV-Organisation in Aus­sicht gestellt wird

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 86 Heft 4 v. 15.2.1997

§ 16 EStG 1988

§ 20 Abs 1 Z 2 EStG 1988

1. Ausbildungskosten zählen zu den Kosten der privaten Lebensführung iSd § 20 EStG.

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