EStG §§ 16, 20 Abs 1 Z 2: Das Wirtschaftsstudium eines Bankangestellten dient auch dann der Berufsausbildung, wenn dem Steuerpflichtigen die Leitung der Stabsstelle Betriebswirtschafts- und EDV-Organisation in Aussicht gestellt wird
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 86 Heft 4 v. 15.2.1997
§ 16 EStG 1988
§ 20 Abs 1 Z 2 EStG 1988
1. Ausbildungskosten zählen zu den Kosten der privaten Lebensführung iSd § 20 EStG.