zeitlich beschränkte Verordnungsbestimmungen stehen hinsichtlich der Rechtsfolgen auch nach Ablauf dieses Zeitraums in Geltung und sind daher vom VfGH aufzuheben
Art 18 B-VG
zeitlich beschränkte Verordnungsbestimmungen stehen hinsichtlich der Rechtsfolgen auch nach Ablauf dieses Zeitraums in Geltung und sind daher vom VfGH aufzuheben
Art 18 B-VG