der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld unterliegt dem freien Beschlußrecht der Gemeinde, wenn die landesgesetzliche Ermächtigung zur Ausschreibung der Ausgleichsabgabe keine diesbezüglichen Regelungen enthält
§ 8 Abs 5 F-VG
der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld unterliegt dem freien Beschlußrecht der Gemeinde, wenn die landesgesetzliche Ermächtigung zur Ausschreibung der Ausgleichsabgabe keine diesbezüglichen Regelungen enthält
§ 8 Abs 5 F-VG