B-VG Art 144; VerfGG §§ 33, 35; ZPO § 146: Die Zurückweisung einer verwaltungsgerichtlichen Beschwerde, in der nur die Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte geltend gemacht wird,
Erkenntnisse des VfGHÖStZB 1997, 76 Heft 4 v. 15.2.1997
ist kein unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis, das zur Wiedereinsetzung vor dem VfGH berechtigt