B-VG Art 144; VerfGG §§ 15, 18, § 87: Das Fehlen eines Antrages auf Aufhebung des angefochtenen Bescheides ist kein verbesserungsfähiger Mangel einer Bescheidbeschwerde, sondern führt zu ihrer Zurückweisung
Erkenntnisse des VfGHÖStZB 1997, 76 Heft 4 v. 15.2.1997