kann die Verletzung der Entscheidungspflicht hinsichtlich eines in der Berufung gegen den Zurückweisungsbescheid enthaltenen Wiedereinsetzungsantrages nicht geltend gemacht werden
§ 276 BAO
kann die Verletzung der Entscheidungspflicht hinsichtlich eines in der Berufung gegen den Zurückweisungsbescheid enthaltenen Wiedereinsetzungsantrages nicht geltend gemacht werden
§ 276 BAO