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VwGG §§ 36 Abs 2, 42 Abs 2 Z 2: Nach Versäumung der vom VwGH gesetzten Nachfrist ist die Behörde zur Bescheiderlassung unzuständig

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 104 Heft 4 v. 15.2.1997

§ 36 Abs 2 VwGG

§ 42 Abs 2 Z 2 VwGG

Unzuständigkeit der bel Beh wegen Erlassung eines Bescheides nach Ablauf der gem § 36 Abs 2 VwGG gesetzten Frist zur Nachholung des versäumten Bescheides.

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