§ 267 BAO
Dem VwGH steht eine Prüfung der Beweiswürdigung nur hinsichtlich deren Schlüssigkeit zu.
VwGH 10.07.1996, 95/15/0188
§ 267 BAO
Dem VwGH steht eine Prüfung der Beweiswürdigung nur hinsichtlich deren Schlüssigkeit zu.
VwGH 10.07.1996, 95/15/0188