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BAO § 267: Die Beweiswürdigung kann vom VwGH nur hinsichtlich ihrer Schlüssigkeit geprüft werden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 101 Heft 4 v. 15.2.1997

§ 267 BAO

Dem VwGH steht eine Prüfung der Beweiswürdigung nur hinsichtlich deren Schlüssigkeit zu.

VwGH 10.07.1996, 95/15/0188

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