so kann der Berufungserklärung im Rahmen der Auslegung objektiv der Inhalt unterstellt werden, daß die geänderten Bescheide hinsichtlich ihrer verfahrensrechtlichen Grundlage bekämpft werden sollen
§ 255 BAO
so kann der Berufungserklärung im Rahmen der Auslegung objektiv der Inhalt unterstellt werden, daß die geänderten Bescheide hinsichtlich ihrer verfahrensrechtlichen Grundlage bekämpft werden sollen
§ 255 BAO