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BAO §§ 255, 295 Abs 3, 303 Abs 4: Beruft der Steuerpflichtige gegen die Wiederaufnahme eines Verfahrens, erfolgte jedoch tatsächlich eine Änderung der Bescheide gem § 295 Abs 3 BAO,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 101 Heft 4 v. 15.2.1997

so kann der Berufungs­erklärung im Rahmen der Auslegung objektiv der Inhalt unterstellt werden, daß die geänderten Bescheide hinsichtlich ihrer verfahrensrechtlichen Grundlage bekämpft werden sollen

§ 255 BAO

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