- BAO §§ 255, 295 Abs 3, 303 Abs 4: Beruft der Steuerpflichtige gegen die Wiederaufnahme eines Verfahrens, erfolgte jedoch tatsächlich eine Änderung der Bescheide gem § 295 Abs 3 BAO,
- BAO § 267: Die Beweiswürdigung kann vom VwGH nur hinsichtlich ihrer Schlüssigkeit geprüft werden
- BAO §§ 267, 307 Abs 1: Der Wiederaufnahmsbescheid ist trotz Verbindung mit dem neuen Sachbescheid für sich einer Berufung zugänglich und kann auch unabhängig vom Sachbescheid rechtskräftig werden;
- BAO §§ 276, 308; B-VG Art 131 Abs 1 Z 1; VwGG § 42 Abs 1: Mit einer „Bescheidbeschwerde“ gegen einen Berufungsbescheid, mit dem ein Vorlageantrag als verspätet zurückgewiesen wurde,
- VwGG §§ 36 Abs 2, 42 Abs 2 Z 2: Nach Versäumung der vom VwGH gesetzten Nachfrist ist die Behörde zur Bescheiderlassung unzuständig
- StVO §§ 25 Abs 2, 48 Abs 4: Die Kombination von Straßenverkehrszeichen und Hinweisschildern anderer Art belastet die KurzparkzonenV mit einem Kundmachungsmangel
- Niederösterreichische LAO § 213 Abs 1 (BAO § 289 Abs 1): Ein Bescheid ist nicht rechtswidrig, wenn sich die Behörde im Ausdruck vergreift (Abweisung statt Zurückweisung)
- EStG 1972 § 11: Vergleichsbasis für die bei Bildung einer Rücklage für nicht entnommene Gewinne zulässige Entnahme ist nicht nur der eigene Gewinnanteil des Mitunternehmers,
- EStG §§ 16, 20 Abs 1 Z 2: Das Wirtschaftsstudium eines Bankangestellten dient auch dann der Berufsausbildung, wenn dem Steuerpflichtigen die Leitung der Stabsstelle Betriebswirtschafts- und EDV-Organisation in Aussicht gestellt wird
- EStG §§ 16 Abs 1, 20; BAO § 93 Abs 3 lit a: Habilitation eines an einer Universitätsklinik tätigen Arztes ist Fortbildung; Kosten einer doppelten Haushaltsführung bei Alleinstehenden;
- EStG §§ 16, 20 Abs 1 Z 2: Der Besuch der Liechtensteinischen Ingenieurschule durch einen als Projektleiter im Anlagenbau tätigen Absolventen einer Fachschule für Maschinenbau ist Berufsausbildung
- EStG §§ 16, 20 Abs 1 Z 2: Ausgaben eines AHS-Lehrers für Latein und Geschichte für Reisen nach London und Berlin mit Mischprogramm sind nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung
- EStG § 20 Abs 1 Z 2 lit b: Das Ausmaß der Luxustangente eines PKW ist auf den Zeitpunkt der Anschaffung bezogen zu beurteilen; die Erhöhung der Wertgrenze im Jahr 1989
- EStG § 20 Abs 1 Z 3; KStG § 16 Abs 2; UStG § 14 Abs 1; VO 350/1976: Ein Abzug von Repräsentationsaufwendungen im Zusammenhang mit Ausfuhrumsätzen nach der Verordnung 350/1976 kommt nur im zeitlichen Anwendungsbereich des EStG 1972 in Betracht;
- EStG § 34 Abs 1: Es besteht keine sittliche Verpflichtung, Bankschulden der psychisch kranken Ehegattin zu begleichen, die sich für wohltätige Zwecke verschuldet hatte;
- FLAG § 2 Abs 2: Die Übergabe eines Sparbuches, für das der Unterhaltsberechtigte auf weitere Unterhaltsleistungen verzichtet, ist keine Unterhaltsleistung für die Vergangenheit und führt nicht zu einem Wechsel der Familienbeihilfeberechtigung
- GewStG § 8 Z 1: Die erweiterte Kürzung steht auch dann zu, wenn der Gesellschafter der Vermögensverwaltungsgesellschaft an dem die Liegenschaften nutzenden Unternehmen beteiligt ist
- BAO § 9, § 93 Abs 3 lit a: Voraussetzung für die Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers ist die objektive Uneinbringlichkeit der Abgaben; der Haftungsbescheid muß Feststellungen zur Uneinbringlichkeit der Abgaben enthalten
- EStG § 7: Eine degressive AfA ist nicht schon deshalb gerechtfertigt, weil ein neues Wirtschaftsgut in der ersten Zeit seiner Verwendung den stärksten Wertverlust erleidet
- § 303 Abs 4: Ein von der Abgabenbehörde verschuldetes Unterbleiben der Feststellung von Tatsachen anläßlich der Veranlagung (Nichtvornahme einer Nachkalkulation) hindert die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens nicht
- B-VG Art 139 Abs 6: Dem eigentlichen Anlaßfall im Verordnungsprüfungsverfahren sind die zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung bzw dem Beginn der nichtöffentlichen Beratung bereits anhängigen Beschwerdefälle gleichzuhalten
- B-VG Art 144; VerfGG §§ 15, 18, § 87: Das Fehlen eines Antrages auf Aufhebung des angefochtenen Bescheides ist kein verbesserungsfähiger Mangel einer Bescheidbeschwerde, sondern führt zu ihrer Zurückweisung
- B-VG Art 144; VerfGG §§ 33, 35; ZPO § 146: Die Zurückweisung einer verwaltungsgerichtlichen Beschwerde, in der nur die Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte geltend gemacht wird,
- FAG 1993 §§ 14, 15; Vorarlberger AnzeigenabgabeG § 1 Abs 3: Die Anzeigenabgabe auf bestimmte entgeltliche Rundfunksendungen ist finanzausgleichsrechtlich als Ankündigungsabgabe zu werten, die eine ausschließliche Gemeindeabgabe ist;
- B-VG Art 7 Abs 1; Vorarlberger BauG § 13; AusgleichsabgabeV Feldkirch § 4: Es ist nicht unsachlich, wenn Eigentümer von Bauwerken für fehlende Garagen und Abstellplätze eine Ausgleichsabgabe entrichten müssen,
- F-VG § 8 Abs 5; Vorarlberger BauG § 13; AusgleichsabgabeV Feldkirch § 4: Eine landesgesetzliche Ermächtigung zur Ausschreibung einer Gemeindeabgabe muß nur deren wesentliche Merkmale bestimmen;
- B-VG Art 18, GeflügelwirtschaftsG §§ 3, 4, 5; Subventionskodex Art 2; ImportausgleichsV: Für unerlaubte Exportsubventionen ist das Verfahren nach dem Subventionskodex und nicht nach dem GeflügelwirtschaftsG durchzuführen;
- B-VG Art 18, GeflügelwirtschaftsG §§ 3, 4, 5; Subventionskodex Art 2; ImportausgleichsV: Der BM für Land- und Forstwirtschaft hätte vor Erlassung der Importausgleichssätze
- StGG Art 5; B-VG Art 139; GeflügelwirtschaftsG § 3: Nach Aufhebung der ImportausgleichsV bestand in den Anlaßfällen keine gesetzliche oder verordnungsmäßige Regelung über die Festsetzung eines Importausgleichs;
- B-VG Art 7 Abs 1; StGG Art 5; UStG § 6 Z 8 und 9, § 12 Abs 14: Die Veräußerung von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft ist nicht ein Umsatz von Gesellschaftsanteilen, sondern ein Umsatz von Grundstücken;
- B-VG Art 138 Abs 1 lit c; VStG §§ 27, 51; Wiener ParkometerG § 1a: Erfüllungsort für die Erteilung der Lenkerauskunft ist der Sitz der anfragenden Behörde; daraus ergibt sich auch die örtliche Zuständigkeit des Unabhängigen Verwaltungssenats