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VStG § 5 Abs 1, StGB § 6 Abs 1: Das Zurücklassen der Autoschlüssel im versperrten Kfz ist objektiv sorgfaltswidrig

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 66 Heft 3 v. 1.2.1997

§ 5 Abs 1 VStG

§ 6 Abs 1 StGB

Die Zurücklassung der Autoschlüssel im versperrten Kfz, das auf einem zeitlich befristeten Parkplatz abgestellt ist, stellt, ohne schon damit einen verwaltungsstrafrechtlichen Tatbestand zu verwirklichen, ein objektiv sorgfaltswidriges Verhalten dar.

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