oder für einen Dienstnehmer eine dienstrechtliche Pflicht zur Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung besteht
§ 3 Abs 2 lit b Oö FremdenverkehrsabgabeG 1969, LGBl 1970/7
oder für einen Dienstnehmer eine dienstrechtliche Pflicht zur Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung besteht
§ 3 Abs 2 lit b Oö FremdenverkehrsabgabeG 1969, LGBl 1970/7