auch wenn die Ankündigenden neben dem Rundfunkunternehmen Abgabenschuldner zur ungeteilten Hand sind; die Geschäftsführerhaftung setzt die Uneinbringlichkeit der Abgabe bei den Abgabenschuldnern voraus
§ 6 Abs 2 Wr AnkündigungsabgabeG 1983, LGBl 19
auch wenn die Ankündigenden neben dem Rundfunkunternehmen Abgabenschuldner zur ungeteilten Hand sind; die Geschäftsführerhaftung setzt die Uneinbringlichkeit der Abgabe bei den Abgabenschuldnern voraus
§ 6 Abs 2 Wr AnkündigungsabgabeG 1983, LGBl 19