UNESCO-Abkommen Anlage B: Für die Anwendbarkeit der Begünstigungen des Abkommens auf einen eingeführten Gegenstand sind nur die Abkommensvorschriften und nicht der Zolltarif maßgeblich
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 754 Heft 24 v. 15.12.1997
Tarifposition 9701 10 oder 9701 90 Zolltarif
Tarifierung einer gerahmten, auf Plexiglas aufgebrachten Farbphotographie.