§ 23 FinStrG
Die Strafbemessung innerhalb des gesetzlichen Rahmens ist eine Ermessensentscheidung, die vom VwGH nur dahin überprüfbar ist, ob die Beh vom Ermessen iSd Gesetzes Gebrauch gemacht hat.
§ 23 FinStrG
Die Strafbemessung innerhalb des gesetzlichen Rahmens ist eine Ermessensentscheidung, die vom VwGH nur dahin überprüfbar ist, ob die Beh vom Ermessen iSd Gesetzes Gebrauch gemacht hat.