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FinStrG § 23: Die Strafbemessung innerhalb der gesetzlichen Grenzen kann vom VwGH nur hinsichtlich der gesetzmäßigen Ermessensübung überprüft werden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 733 Heft 23 v. 1.12.1997

§ 23 FinStrG

Die Strafbemessung innerhalb des gesetzlichen Rahmens ist eine Ermessensentscheidung, die vom VwGH nur dahin überprüfbar ist, ob die Beh vom Ermessen iSd Gesetzes Gebrauch gemacht hat.

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