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FinStrG § 19 Abs 1 lit a: Die Wertersatzstrafe ist davon abhängig, daß der Verfall aus welchen Gründen auch immer im Zeitpunkt der Entscheidung unvollziehbar ist

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 732 Heft 23 v. 1.12.1997

§ 13 Abs 1 FinStrG

§ 21 FinStrG

§ 15 Abs 1 StGB

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