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FinStrG § 89 Abs 4; BWG § 38 Abs 2: Die Durchbrechung des Bankgeheimnisses umfaßt auch Konten anderer Bankkunden, wenn der Verdächtige darüber verfügen konnte

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 739 Heft 23 v. 1.12.1997

und das offenzulegende Konto mit dem Tatverdacht in einem sachlichen Zusammenhang steht, der eine Klärung des Verdachtes erwarten läßt

§ 89 Abs 4 FinStrG

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